Das sogenannte „Road Package“ wurde am 14. November 2009 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die bislang geltenden Verordnungen zum Markt- und Berufszugang für Kraftfahrunternehmer werden in den folgenden drei EU- Verordnungen des Personen- und Güterkraftverkehrs neu geregelt.
1. Berufszugangsverordnung für Kraftfahrtunternehmer in der EU
Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates
2. Verordnung zum EU weiten Güterkraftverkehr
Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs
3. Verordnung zum EU weiten Personenkraftverkehr
Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006