Wöchentlich Seminare in Kleingruppen bis maximal 4 Personen

Schulung zur IHK Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr


Prüfungsvorbereitung für den IHK Fachkundenachweis für Verkehrsleiter im Güterkraftverkehr - Fotonachweis: ©olcayduzgun / iStock
Prüfungsvorbereitung für den IHK Fachkundenachweis für Verkehrsleiter im Güterkraftverkehr - Fotonachweis: ©olcayduzgun / iStock

Was uns von allen anderen Anbietern unterscheidet

Physikalische Darstellung der Fahrwiderstände eines LKWs
Fahrwiderstände eines LKWs

Damit Sie im stetig härter werdenden Wettbewerb im internationalen Güter­verkehr erfolgreich  operieren können, benötigen Sie das Wissen um die kosten­verursachenden Komponenten im Nutz­fahrzeug. Es ist heute nicht mehr ausreichend hauptsächlich auf die Höhe der Entlohnung der Fahrer zu schauen, denn nur motivierte und qualifizierte Mitarbeiter sichern Ihnen den Geschäfts­erfolg.
Wir haben aus diesem Grund in unserem Seminar zum Güter­verkehrs­unternehmer ein zusätzliches Modul eingefügt, in welchem wir Ihnen eine gesamthaften Überblick über die Kosten­verursacher geben. Wir zeigen Ihnen nicht nur wie Sie die Kosten im laufenden Betrieb eines LKWs senken können, sondern zeigen Ihnen auch wo und in welcher Höhe die Kosten entstehen. Wichtig ist hierbei die Fahrzeug­kombination bestehend aus Zugmaschine und Anhänger zu betrachten, da sich z.B. die Aerodynamik von Zugmaschine und Anhänger gegenseitig beeinflussen. Für Sie ist noch wichtig zu wissen, dass wir hersteller­unabhängig beraten.

 

Welche Fragestellungen beantworten wir in dem Modul

  • Welche zukünftigen gesetzgeberische Verschärfungen sind seitens der EU zu erwarten
  •  Wie ist das Nutzfahrzeug in die Gesamtkostenstruktur einer Spedition eingebunden
  •  Die Fahrwiderstände am LKW – oder die Physik gilt (leider) für alle
  •  Welche Komponente „verbraucht“ wieviel Kraftstoff
  • Empfehlungen zur Fahrzeugkonfiguration
  • Kosten- / Nutzenbetrachtung von am Markt befindlichen Systemen

 

Wie laufen unsere Seminare ab

Wir haben uns auf Seminare für den Fachkundenachweis des Verkehrsleiters spezialisiert und können so fast wöchentlich Seminare anbieten. Suchen Sie sich einfach den für Sie passenden Termin aus.

 

Unsere Seminare werden als Intensivkurs in kleinen Gruppen bis max. vier Personen durchgeführt - dies ermöglicht uns jederzeit auf ihre individuellen Wünsche eingehen zu können und den relevanten Prüfungsstoff effizient zu vermitteln und Ihnen das Bestehen der Prüfung zu erleichtern.

Unsere Referenten haben die jeweiligen Fachkunde­prüfungen selbst abgelegt und wissen somit aus erster Hand welche Themen für die Prüfung besonders vertieft werden müssen.

 

Wir empfehlen Ihnen die Intensiv­schulung in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen vor dem eigentlichen IHK Prüfungs­termin durchzuführen. Sie haben nach dem Seminar dann noch genügend Zeit um sich weiter auf die Prüfung vorzubereiten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in diesem Zeit­raum weiter für Fragen zur Verfügung.

 

Die Seminare werden an 5 aufeinanderfolgenden Werk­tagen abgehalten und beginnen jeweils Montags. Um Ihnen eine möglichst stress­freie Anreise zu ermöglichen beginnen wir am ersten Tag um 10:00 Uhr und beenden den Schulungs­block am Freitag gegen 13:00 Uhr. Den anschließende Freitag­nachmittag haben wir für Sie für Übungen und Fragen reserviert. Das einzige was Sie zum Seminar mitbringen sollten sind ein Block, ein Taschen­rechner (die IHK lässt in der Prüfung nur nicht­programmierbare Taschen­rechner zu), etwas zum Schreiben und die Lust am Lernen – für den Rest sorgen wir.

 

Wir wissen, dass die meisten unserer Seminar­teilnehmer schon länger nicht mehr die Schul­bank gedrückt haben und geben Ihnen zu Beginn des Seminars erst einmal Tipps zum effektiven Lernen.

Die Seminargebühren

In den Seminargebühren sind unsere umfangreichen Lehrgangsunterlagen enthalten. Da die gesetzlichen Rahmenbedingungen ständigen Veränderungen unterworfen sind, passen wir unsere Schulungsunterlagen ständig den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen an. Ebenso gehen wir in unseren Schulungen auf kommende Novelierungen ein, damit Sie bereits heute wissen, was morgen wichtig wird.

 

Die Seminargebühr in einem Intensivkurs beläuft sich auf 950,-€* pro Person

Die Seminargebühr für eine Einzelschulung beläuft sich auf 3.850,-€*

*Die Seminare sind von der MwSt. befreit

Die von uns vermittelten IHK Prüfungsinhalte

Bei der IHK Prüfung werden Sie zu folgenden Sachgebietsinhalten nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 geprüft:

  1. Recht:
    Grundzüge des Güterkraftverkehrsrechts einschließlich den Themen Gefahrgut- und Abfalltransport sowie die Vorschriften beim der Beförderung lebender Tiere,
    Handelsrecht einschließlich Beförderungsbedingungen und Beförderungsdokumente,
    Grundzüge des bürgerlichen Rechts (BGB) ,
    Sozialgesetzgebung (Arbeitsrecht und Sozialversicherung),
    Vorschriften im Straßenverkehr,
    Grundzüge der Steuergesetzgebung.
  2. Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens:
    Grundzüge des Zahlungsverkehrs und der Finanzierung,
    Fahrzeugkostenrechnung und die Kalkulation der Beförderungspreise,
    Die notwenigen Beförderungsdokumente,
    Grundzüge der Buchführung / Buchführungsvorschriften,
    Versicherungswesen der Fahrzeuge und des Unternehmens,
    Die Betriebsführung von Güterkraftunternehmen,
    Grundzüge der Marketinginstrumente.
  3. Technische Normen und technischer Betrieb:
    Die Pflichten bei der Zulassung und dem Betrieb der Fahrzeuge,
    Gesetzliche Vorgaben bei Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge,
    Die zulässigen Fahrzeuggewichte und Abmessungen,
    Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge,
    Möglichkeiten der Telematik.
  4. Straßenverkehrssicherheit:
    Grundzüge der Unfallverhütungsmaßnahnen und Verhaltensregelnbei Unfällen,
    Maßnahmen des Arbeitsschutzes,
    Verkehrssicherheit.
  5. Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr:
    Grundzüge der Bestimmungen, die für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie zwischen diesen und Drittländern gelten,
    Grundzüge der geltenden Verkehrsregeln in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Wer benötigt eine Genehmigung zum Güterkraftverkehrsunternehmer?

 

Wer als Unter­nehmer die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahr­zeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3.500 kg (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrs­behörde. Sollen die Kraftfahrzeuge lediglich im Werkverkehr einsetzt werden, ist man von der Genehmigungs­pflicht befreit.
Nach dem Güterkraft­verkehrs­gesetz ist der Werkverkehr wie folgt definiert:
Werkverkehr ist der Güter­kraft­verkehr für die eigene Zwecke eines Unternehmens, wenn folgende Voraus­setzungen erfüllt sind:

  • Die beförderten Güter müssen Eigentum des Unternehmens oder von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instand gesetzt worden sein.
  • Die Beförderung muß der Anlieferung der Güter zum Unternehmen, ihrem Versand vom Unternehmen, ihrer Verbringung innerhalb oder - zum Eigengebrauch - außerhalb des Unternehmens dienen.
  • Die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge müssen vom eigenen Personal des Unternehmens geführt werden oder von Personal, das dem Unternehmen im Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden ist.
  • Die Beförderung darf nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens darstellen.

 

Im Umkehr­schluss ist also jeder Güter­kraft­verkehr, der nicht Werkverkehr ist, dem genehmigungs­pflichtigen Güte­rkraft­verkehr zuzuordnen.

 

Für grenzüberschreitende Güterkraftverkehre in die Staaten der Europäischen Union (EU) und den zusätzlichen, nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschafts­raums (EWG), d.h. Norwegen, Island und Liechtenstein, wird eine sog. Gemeinschafts­lizenz („EU-Lizenz“) benötigt. Diese kann auch für inner­deutsche Verkehre eingesetzt werden und berechtigt darüber hinaus auch zu inner­staatlichen Verkehren in anderen EU-/EWR-Staaten nach den Kabotage­richtlinien. Seit Inkrafttreten des Landes­verkehrs­abkommens der EU mit der Schweiz vom 1. Juni 2002 können mit einer EU-Lizenz Transporte in die Schweiz und aus der Schweiz durchgeführt werden, da diese nicht mehr als Kabotage gelten.

 

Wir wissen, was Ihnen zum Erfolg verhilft