Durch die jahrzehntelange Erfahrung sowohl in leitenden Positionen in der Nutzfahrzeugindustrie wie auch im Dispositionsalltag in einem Unternehmen mit Mietwagen, Taxen und Omnibussen am Flughafen Stuttgart vermitteln wir Ihnen nicht nur das reine Prüfungswissen, sondern geben Ihnen auch wertvolle Tips für die Praxis.
Wir haben uns auf Seminare für den Fachkundenachweis des Verkehrsleiters spezialisiert und können so fast wöchentlich Seminare anbieten. Suchen Sie sich einfach den für Sie passenden Termin aus.
Unsere Seminare werden als Intensivkurs in kleinen Gruppen bis max. vier Personen durchgeführt - dies ermöglicht uns jederzeit auf ihre individuellen Wünsche eingehen zu können und den relevanten Prüfungsstoff effizient zu vermitteln und Ihnen das Bestehen der Prüfung zu erleichtern.
Unsere Referenten haben die jeweiligen Fachkundeprüfungen selbst abgelegt und wissen somit aus erster Hand welche Themen für die Prüfung besonders vertieft werden müssen.
Wir empfehlen Ihnen die Intensivschulung in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen vor dem eigentlichen IHK Prüfungstermin durchzuführen. Sie haben nach dem Seminar dann noch genügend Zeit um sich weiter auf die Prüfung vorzubereiten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in diesem Zeitraum weiter für Fragen zur Verfügung.
Die Seminare werden an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen abgehalten und beginnen jeweils Montags. Um Ihnen eine möglichst stressfreie Anreise zu ermöglichen beginnen wir am ersten Tag um 10:00 Uhr und beenden den Schulungsblock am Freitag gegen 13:00 Uhr. Alternativ können Sie das Seminar auch berufsbegleitend abends oder an Wochenenden buchen. Den anschließende Freitagnachmittag haben wir für Sie für Übungen und Fragen reserviert. Das einzige was Sie zum Seminar mitbringen sollten sind ein Block, ein Taschenrechner (die IHK lässt in der Prüfung nur nichtprogrammierbare Taschenrechner zu), etwas zum Schreiben und die Lust am Lernen – für den Rest sorgen wir.
Wir wissen, dass die meisten unserer Seminarteilnehmer schon länger nicht mehr die Schulbank gedrückt haben und geben Ihnen zu Beginn des Seminars erst einmal Tipps zum effektiven Lernen.
In den Seminargebühren sind unsere umfangreichen Lehrgangsunterlagen enthalten. Da die gesetzlichen Rahmenbedingungen ständigen
Veränderungen unterworfen sind, passen wir unsere Schulungsunterlagen ständig den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen an. Ebenso gehen wir in unseren Schulungen auf kommende Novelierungen ein,
damit Sie bereits heute wissen, was morgen wichtig wird.
Die Seminargebühr in einem Intensivkurs beläuft sich auf
950,-€* pro Person
Die Seminargebühr für eine Einzelschulung beläuft sich auf 3.850,-€*
*Die Seminare sind von der MwSt. befreit
Bei der IHK Prüfung werden Sie zu folgenden Sachgebietsinhalten nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 geprüft:
Die Pflichten bei der Zulassung und dem Betrieb der Fahrzeuge,
Gesetzliche Vorgaben (BoKraft) bei Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge,
Die zulässigen Fahrzeuggewichte und Abmessungen,
Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge,
Möglichkeiten der Telematik.
Grundzüge der Unfallverhütungsmaßnahnen und Verhaltensregelnbei Unfällen,
Maßnahmen des Arbeitsschutzes,
Verkehrssicherheit.
Grundzüge der Bestimmungen des Straßenpersonenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und
anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie zwischen diesen und Drittländern gelten,
Grundzüge der geltenden Verkehrsregeln in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (§1 PBefG) unterliegt wer die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen durchführt.
Als entgeltlich gilt dabei jeder Gegenleistung, die mit
der Beförderung angestrebt wird.
Als geschäftsmäßig gilt dabei jede auf Dauer gerichtete, in Wiederholungsabsicht vorgenommene Beförderung. Es ist grundsätzlich egal, ob eine Gewinnerzielung beabsichtigt ist oder nicht, oder
wer die Beförderung durchführt, oder womit die Beförderung stattfindet.
Als Fallbeispiel würde dies z.B. für einen Hotelier,
der im Rahmen seines Hotelbetriebes kostenlose Shuttle Services anbietet bedeuten, dass er ebenfalls dem Personenbeförderungsgesetz unterliegt, da die Gegenleistung mit dem Hotelbetrieb
verbunden ist. Ebenso sind z.B. Hochzeitsfahrten mit einem Oldtimer nach dem Personenbeförderungsgesetz genehmigungspflichtig.
Diesem Gesetz unterliegen nicht folgende Beförderungen:
Für alle anderen Beförderungen (Ausnahmen sind explizit in der Freistellungsverordnung definiert) gilt das Personenbeförderungsgesetz und es handelt sich, nach der Verordnung (EU) Nr. 1073/2009, um eine genehmigungspflichtige Tätigkeit der Personenbeförderung im Straßenverkehr.