Wöchentlich Seminare - auch abends und an Wochenenden möglich

Schulung zur IHK Fachkundeprüfung im Personenkraftverkehr für Taxi- und Mietwagenunternehmer


Fotonachweis: © Hofmann GmbH
Fotonachweis: © Hofmann GmbH

Was uns von allen anderen Anbietern unterscheidet

Durch die jahrzehntelange Erfahrung sowohl in leitenden Positionen in der Nutzfahrzeugindustrie wie auch im Dispositionsalltag in einem Unternehmen mit Mietwagen, Taxen und Omnibussen am Flughafen Stuttgart vermitteln wir Ihnen nicht nur das reine Prüfungswissen, sondern geben Ihnen auch wertvolle Tips für die Praxis.

Wie laufen unsere Seminare ab

Wir haben uns auf Seminare für den Fachkundenachweis des Verkehrsleiters spezialisiert und können so fast wöchentlich Seminare anbieten. Suchen Sie sich einfach den für Sie passenden Termin aus.

 

Unsere Seminare werden als Intensivkurs in kleinen Gruppen bis max. vier Personen durchgeführt - dies ermöglicht uns jederzeit auf ihre individuellen Wünsche eingehen zu können und den relevanten Prüfungsstoff effizient zu vermitteln und Ihnen das Bestehen der Prüfung zu erleichtern.

Unsere Referenten haben die jeweiligen Fachkunde­prüfungen selbst abgelegt und wissen somit aus erster Hand welche Themen für die Prüfung besonders vertieft werden müssen.

 

Wir empfehlen Ihnen die Intensiv­schulung in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen vor dem eigentlichen IHK Prüfungs­termin durchzuführen. Sie haben nach dem Seminar dann noch genügend Zeit um sich weiter auf die Prüfung vorzubereiten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in diesem Zeit­raum weiter für Fragen zur Verfügung.

 

Die Seminare werden an 5 aufeinanderfolgenden Werk­tagen abgehalten und beginnen jeweils Montags. Um Ihnen eine möglichst stress­freie Anreise zu ermöglichen beginnen wir am ersten Tag um 10:00 Uhr und beenden den Schulungs­block am Freitag gegen 13:00 Uhr. Alternativ können Sie das Seminar auch berufsbegleitend abends oder an Wochenenden buchen. Den anschließende Freitag­nachmittag haben wir für Sie für Übungen und Fragen reserviert. Das einzige was Sie zum Seminar mitbringen sollten sind ein Block, ein Taschen­rechner (die IHK lässt in der Prüfung nur nicht­programmierbare Taschen­rechner zu), etwas zum Schreiben und die Lust am Lernen – für den Rest sorgen wir.

 

Wir wissen, dass die meisten unserer Seminar­teilnehmer schon länger nicht mehr die Schul­bank gedrückt haben und geben Ihnen zu Beginn des Seminars erst einmal Tipps zum effektiven Lernen.

Die Seminargebühren

In den Seminargebühren sind unsere umfangreichen Lehrgangsunterlagen enthalten. Da die gesetzlichen Rahmenbedingungen ständigen Veränderungen unterworfen sind, passen wir unsere Schulungsunterlagen ständig den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen an. Ebenso gehen wir in unseren Schulungen auf kommende Novelierungen ein, damit Sie bereits heute wissen, was morgen wichtig wird.

 

Die Seminargebühr in einem Intensivkurs beläuft sich auf 950,-€* pro Person

Die Seminargebühr für eine Einzelschulung beläuft sich auf 3.850,-€*

*Die Seminare sind von der MwSt. befreit

Die von uns vermittelten IHK Prüfungsinhalte

Bei der IHK Prüfung werden Sie zu folgenden Sachgebietsinhalten nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 geprüft:

  1. Recht:
    Personenbeförderungsgesetzgebung (PBefG, BOKraft),
    Handelsrecht einschließlich Beförderungsbedingungen und Beförderungsdokumente,
    Grundzüge des b
    ürgerlichen Rechts (BGB) incl. ,
    Sozialgesetzgebung (
    Arbeitsrecht und Sozialversicherung),
    Vorschriften im Straßenverkehr,
    Grundzüge der Steuergesetzgebung.
  2. Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens:
    Grundzüge des Zahlungsverkehrs und der Finanzierung,
    Fahrzeugkostenrechnung und die Kalkulation der Beförderungspreise,
    Die notwenigen Beförderungsdokumente,
    Grundzüge der Buchführung / Buchführungsvorschriften,
    Versicherungswesen der Fahrzeuge und des Unternehmens,
    Die Betriebsführung von Straßenpersonenverkehrsunternehmen,
    Gründzüge der Marketinginstrumente.
  3. Technische Normen und technischer Betrieb:

    Die Pflichten bei der Zulassung und dem Betrieb der Fahrzeuge,
    Gesetzliche Vorgaben (BoKraft) bei Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge,
    Die zulässigen Fahrzeuggewichte und Abmessungen,
    Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge,
    Möglichkeiten der Telematik.

  4. Straßenverkehrssicherheit:

    Grundzüge der Unfallverhütungsmaßnahnen und Verhaltensregelnbei Unfällen,
    Maßnahmen des Arbeitsschutzes,
    Verkehrssicherheit.

  5. Grenzüberschreitender Straßenpersonenverkehr:

    Grundzüge der Bestimmungen des Straßenpersonenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und anderen Vertrags­staaten des Europäischen Wirtschafts­raums sowie zwischen diesen und Dritt­ländern gelten,
    Grund­züge der geltenden Verkehrs­regeln in den Mitglied­staaten der Europäischen Union.

Wer benötigt eine Genehmigung für den  Straßenpersonenverkehr?

Den Vorschriften des Personenbeförderungs­gesetzes (§1 PBefG) unterliegt wer die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßen­bahnen, mit Oberleitungs­omnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen durchführt.

 

Als entgeltlich gilt dabei jeder Gegenleistung, die mit der Beförderung angestrebt wird.
Als geschäftsmäßig gilt dabei jede auf Dauer gerichtete, in Wiederholungs­absicht vorgenommene Beförderung. Es ist grundsätzlich egal, ob eine Gewinn­erzielung beabsichtigt ist oder nicht, oder wer die Beförderung durchführt, oder womit die Beförderung stattfindet.

 

Als Fall­beispiel würde dies z.B. für einen Hotelier, der im Rahmen seines Hotel­betriebes kostenlose Shuttle Services anbietet bedeuten, dass er ebenfalls dem Personen­beförderungs­gesetz unterliegt, da die Gegen­leistung mit dem Hotel­betrieb verbunden ist. Ebenso sind z.B. Hochzeits­fahrten mit einem Oldtimer nach dem Personen­beförderungs­gesetz genehmigungspflichtig.

 

Diesem Gesetz unterliegen nicht folgende Beförderungen:

  • mit Personenkraftwagen (Fahrgemeinschaften), wenn diese unentgeltlich sind oder das Gesamt­entgelt die Betriebs­kosten der Fahrt nicht übersteigt,
  • mit Kranken­kraftwagen, wenn damit kranke, verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen befördert werden, die während der Fahrt einer medizinisch fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung des Kranken­kraftwagens bedürfen oder bei denen solches auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist.

Für alle anderen Beförderungen (Ausnahmen sind explizit in der Freistellungsverordnung definiert) gilt das Personen­beförderungs­gesetz und es handelt sich, nach der Verordnung (EU) Nr. 1073/2009, um eine genehmigungs­pflichtige Tätigkeit der Personen­beförderung im Straßenverkehr.

Wir wissen, was Ihnen zum Erfolg verhilft