Damit Sie im stetig härter werdenden Wettbewerb im internationalen Güterverkehr erfolgreich operieren können, benötigen Sie das Wissen um die
kostenverursachenden Komponenten im Nutzfahrzeug. Es ist heute nicht mehr ausreichend hauptsächlich auf die Höhe der Entlohnung der Fahrer zu schauen, denn nur motivierte und qualifizierte
Mitarbeiter sichern Ihnen den Geschäftserfolg.
Wir haben aus diesem Grund in unserem Seminar zum Güterverkehrsunternehmer ein zusätzliches Modul eingefügt, in welchem wir Ihnen eine gesamthaften Überblick über die Kostenverursacher geben.
Wir zeigen Ihnen nicht nur wie Sie die Kosten im laufenden Betrieb eines LKWs senken können, sondern zeigen Ihnen auch wo und in welcher Höhe die Kosten entstehen. Wichtig ist hierbei die
Fahrzeugkombination bestehend aus Zugmaschine und Anhänger zu betrachten, da sich z.B. die Aerodynamik von Zugmaschine und Anhänger gegenseitig beeinflussen. Für Sie ist noch wichtig zu wissen,
dass wir herstellerunabhängig beraten.
Welche Fragestellungen beantworten wir in dem Modul
Wir haben uns auf Seminare für den Fachkundenachweis des Verkehrsleiters spezialisiert und können so fast wöchentlich Seminare anbieten. Suchen Sie sich einfach den für Sie passenden Termin aus.
Unsere Seminare werden als Intensivkurs in kleinen Gruppen bis max. vier Personen durchgeführt - dies ermöglicht uns jederzeit auf ihre individuellen Wünsche eingehen zu können und den relevanten Prüfungsstoff effizient zu vermitteln und Ihnen das Bestehen der Prüfung zu erleichtern.
Unsere Referenten haben die jeweiligen Fachkundeprüfungen selbst abgelegt und wissen somit aus erster Hand welche Themen für die Prüfung besonders vertieft werden müssen.
Wir empfehlen Ihnen die Intensivschulung in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen vor dem eigentlichen IHK Prüfungstermin durchzuführen. Sie haben nach dem Seminar dann noch genügend Zeit um sich weiter auf die Prüfung vorzubereiten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in diesem Zeitraum weiter für Fragen zur Verfügung.
Die Seminare werden an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen abgehalten und beginnen jeweils Montags. Um Ihnen eine möglichst stressfreie Anreise zu ermöglichen beginnen wir am ersten Tag um 10:00 Uhr und beenden den Schulungsblock am Freitag gegen 13:00 Uhr. Den anschließende Freitagnachmittag haben wir für Sie für Übungen und Fragen reserviert. Das einzige was Sie zum Seminar mitbringen sollten sind ein Block, ein Taschenrechner (die IHK lässt in der Prüfung nur nichtprogrammierbare Taschenrechner zu), etwas zum Schreiben und die Lust am Lernen – für den Rest sorgen wir.
Wir wissen, dass die meisten unserer Seminarteilnehmer schon länger nicht mehr die Schulbank gedrückt haben und geben Ihnen zu Beginn des Seminars erst einmal Tipps zum effektiven Lernen.
In den Seminargebühren sind unsere umfangreichen
Lehrgangsunterlagen enthalten. Da die gesetzlichen Rahmenbedingungen ständigen Veränderungen unterworfen sind, passen wir unsere Schulungsunterlagen ständig den neuen gesetzlichen
Rahmenbedingungen an. Ebenso gehen wir in unseren Schulungen auf kommende Novelierungen ein, damit Sie bereits heute wissen, was morgen wichtig wird.
Die Seminargebühr in einem Intensivkurs beläuft sich auf
950,-€* pro Person
Die Seminargebühr für eine Einzelschulung beläuft sich auf 3.850,-€*
*Die Seminare sind von der MwSt. befreit
Bei der IHK Prüfung werden Sie zu folgenden Sachgebietsinhalten nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 geprüft:
Wer als Unternehmer die geschäftsmäßige oder
entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3.500 kg (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen
Verkehrsbehörde. Sollen die Kraftfahrzeuge lediglich im Werkverkehr einsetzt werden, ist man von der Genehmigungspflicht befreit.
Nach dem Güterkraftverkehrsgesetz ist der Werkverkehr wie folgt definiert:
Werkverkehr ist der Güterkraftverkehr für die eigene Zwecke eines Unternehmens, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Im Umkehrschluss ist also jeder Güterkraftverkehr, der nicht Werkverkehr ist, dem genehmigungspflichtigen Güterkraftverkehr zuzuordnen.
Für grenzüberschreitende Güterkraftverkehre in die Staaten der Europäischen Union (EU) und den zusätzlichen, nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWG), d.h. Norwegen, Island und Liechtenstein, wird eine sog. Gemeinschaftslizenz („EU-Lizenz“) benötigt. Diese kann auch für innerdeutsche Verkehre eingesetzt werden und berechtigt darüber hinaus auch zu innerstaatlichen Verkehren in anderen EU-/EWR-Staaten nach den Kabotagerichtlinien. Seit Inkrafttreten des Landesverkehrsabkommens der EU mit der Schweiz vom 1. Juni 2002 können mit einer EU-Lizenz Transporte in die Schweiz und aus der Schweiz durchgeführt werden, da diese nicht mehr als Kabotage gelten.